Der Streit über die Aufteilung von Grundstücksanschaffungskosten auf den Grund + Boden und das Gebäude währt schon lange.
Erste Priorität bei der steuerlichen Beratung der Mandanten ist selbstverständlich (entsprechend der BFH-Rechtsprechung), dass eine bindende Vereinbarung im notariellen Vertrag getroffen wird.
Ist dieser Gedanke im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen jedoch vernachlässig worden, ergeben sich in der Praxis erhebliche Probleme.
Die Finanzbehörden wenden in diesem Fall ein fragwürdiges, vereinfachendes Verfahren an, was häufig zu völlig unsachgemäßen Ergebnissen führt.
Das Ergebnis der Finanzbehörden beruht u.a. darauf, dass es allein auf der Ermittlung eines Sachwertes beruht.
Gegen diese Vorgehensweise gibt es auch Bedenken aufgrund vorliegender Rechtsprechung des BFH.
Die durch die Finanzbehörden erzielten Ergebnisse lassen insbesondere die derzeitigen hohen Einstiegspreise völlig unberücksichtigt.
Derartige Preise leistet ein Investor im Wesentlichen aufgrund einer Betrachtung, die sich am Ertragswert orientiert.
Diesbezüglich liegt dem BFH nunmehr aufgrund einer FG-Entscheidung eine NZB vor. Hier könnte sich der BFH nunmehr grundlegend zu dieser Fragestellung äußern.
Im Rahmen unserer Seminarreihen „taxnews-aktuell-3-2016“ und „taxnews-aktuell-3-2016-online“ werden wir Sie über die näheren Hintergründe informieren.