Die Grundsteuerreform hat den Bundesländern im Rahmen einer Länderöffnungsklausel die Möglichkeit geboten, eine vom Bundesrecht abweichende Regelung zu treffen.
Hiervon haben die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht.
Die o.a. 3 Bundesländer haben sich hierbei für ein einheitliches Vorgehen entschieden.
In seiner Veröffentlichung hat Herr Prof. Dr. Marx, DStZ 2023, 372 das Modell der 3 Bundesländer detailliert auf den Prüfstand gestellt.
Soweit Sie Argumentationshilfen in diesen Bundesländern benötigen, empfehlen wir die Hinzuziehung dieser Literaturstelle.