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Tarifermäßigung bei Aktienoptionen zugunsten von Arbeitnehmern

Mit seiner Entscheidung vom 10.7.2008 – VI R 70/06, NV hat der VI. Senat eine grundsätzliche Fragestellung beantwortet. In der Entscheidung war die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen die Tarifermäßigung nach § 34 (1) EStG im Rahmen von Aktienoptionen zugunsten von Arbeitnehmern zu gewähren ist. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine Vergütung für mehrere Jahre handelt. Nicht erforderlich ist jedoch, dass eine Zusammenballung der Einnahmen gegeben ist bzw. ob das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Ausübung der Optionsrechte noch besteht.

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