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Tatsächliche Verständigung
Eine tatsächliche Verständigung zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen im Steuerfestsetzungsverfahren ist regelmäßig ein schwieriges Unterfangen. Der I. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 8.10.2008 I R 63/07 zu einer grundsätzlichen Frage Stellung genommen. Demnach ist eine tatsächliche Verständigung nicht dadurch unwirksam, weil einer der Beteiligten fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass das Vereinbarte zu einer steuerlichen Neutralität führt.