Im Rahmen unserer
Seminarreihe aktuell (als Präsenz- oder Onlineseminar) geben wir Ihnen
regelmäßig sehr praktische Hinweise, ohne dass der Gesetzgeber, die Rechtsprechung oder die Finanzbehörden aktuell Anlass zu einem konkreten Hinweis gegeben haben.
Im Rahmen unseres
Seminars aktuell-1-2012 (schauen Sie sich auch einfach einmal unsere Seminarreihe-aktuell-online an) geben wir Ihnen u.a. einen Hinweis auf § 3 Nr. 12 EStG.
Die Die Rechtsfrage
Fraglich ist, wie Entschädigungen an Ärzte ertragsteuerlich zu beurteilen sind, die für die Fertigung und Übersendung von Befundberichten z.B. in Schwerbehindertenangelegenheiten an Behörden, durch Behörden gezahlt werden.
Der Literaturhinweis: HHR EStG § 3 Nr. 12 RZ 17
- Die durch die Behörden im Rahmen der Anforderung der entsprechenden Unterlagen bereits benannten Entgelte, werden bereits als Entschädigungen bezeichnet.
- Diese Entschädigungen stellen kein objektives Entgelt für eine erbrachte Leistung dar, sondern sollen im Ergebnis nur den entstandenen Aufwand entschädigen.
Der Praxishinweis
- In der Praxis ist darauf zu achten, dass entsprechend erfasste Betriebseinnahmen im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung, als steuerfrei behandelt werden.
- Soweit Altjahre noch offen sind, und die Steuerfreiheit bisher nicht beantragt worden sein, sollten entsprechende Änderungsanträge gestellt werden.
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