Das BMF hat mit Schreiben vom 3.3.2022 umfangreich zu sämtlichen Zweifelsfragen zur vorstehenden Problematik Stellung genommen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst:
Das BMF hat mit Schreiben vom 3.3.2022 umfangreich zu sämtlichen Zweifelsfragen zur vorstehenden Problematik Stellung genommen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst: