Alle Artikel anzeigen

Umgekehrte Betriebsaufspaltung und die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Mit seinem Urteil vom 16.9.2021 IV R 7/18 hatte der IV. Senat des BFH seine ständige Rechtsprechung zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung durch die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft zur Betriebs-Kapitalgesellschaft aufgegeben.

 

Durch dieses Urteil kam es zur Annahme einer Betriebsaufspaltung und einem Wegfall der o.a. erweiterten Kürzung beim Besitz-Unternehmen im Rahmen einer klassischen Betriebsaufspaltung.

 

Nicht ganz überraschend haben die Finanzbehörde diese Entscheidung des IV. Senats des BFH auch auf den Fall der umgekehrten Betriebsaufspaltung übertragen.

 

Diesem Versuch hat der III. Senat des BFH mit seinem Urteil vom 22.2.2024 III R 13/23 jedoch Einhalt geboten, so dass in diesem Fall die erweiterte Kürzung erhalten bleibt.

 

Diese Entscheidung und deren Auswirkungen wird Ihnen der Verfasser der Newsletter im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 selbstverständlich darstellen.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!