Durch die Regelungen in der Corona-Schutzmasken-Verordnung habe bestimmte Versicherte der GKV wie auch nicht der GKV versicherte Personen seit dem 1.1.2021 einen Anspruch auf Schutzmasken.
Die Abgabe erfolgt durch die Apotheken erhalten hierfür pro Maske ein Entgelt von 6 € pro Maske, inklusive Umsatzsteuer.
Die Anspruchsberechtigten leisten eine Eigenbeteiligung von 2 € je Lieferung von 6 Masken.
Es hat sich nun die Frage gestellt, wie die einzelnen Zahlungen umsatzsteuerlich zu bewerten sind und wie die Abrechnungen zu erfolgen haben.
Zu dieser Thematik hat sich nun das FinMin Schleswig-Holstein mit seiner Kurzinformation USt vom 05.02.2021 geäußert, DB 2021, 488.
Soweit Ihre Mandanten hiervon betroffen sein sollten, empfehlen wir die Literatur dieser Verwaltungsanweisung.