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Umsatzsteuer - einheitliche Vermietungsleistung
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 15.1.2009 zur Umsatzsteuerbefreiung von Vermietungsleistungen Stellung genommen. Das BMF folgt nunmehr der geänderten BFH-Rechtsprechung, die bei der Erbringung von mehreren Leistungen im Rahmen einer Vermietung grundsätzlich von einer einheitlichen Leistung ausgeht. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.