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Umsatzsteuer: Informieren Sie Ihre Mandanten über die Änderung der Rechtslage bei Supervisionsleistungen
Supervision ist eine Maßnahme, bei der Prozesse des Arbeitslebens und im heilberuflichen Berufsfeld analysiert werden.
Der oder die Teilnehmer setzen sich mit der Zusammenarbeit im Arbeitsteam, den dabei entstandenen Konflikten und Störungen sowie dem eigenen Verhalten auseinander.
Derartige Leistungen von Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Organisationsberatern wurden bisher als umsatzsteuerpflichtige Leistungen beurteilt.
Der Bundesfinanzhof hat seine diesbezügliche Rechtsauffassung mit Urteil vom 20.03.2014 - V R 3/13 geändert.
Demnach ordnet er diese Tätigkeit nunmehr als eine berufliche Bildungsmaßnahme im Sinne des § 4 Nr. 21a UStG ein, wenn eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Bezirksregierung vorgelegt werden kann.