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Umsatzsteuerbefreiung: Beförderung von kranken und verletzten Personen
Das BMF hat mit Schreiben vom 7.4.2011 eine klarstellende Regelung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Beförderungen von kranken und verletzten Personen in so genannten Kombifahrzeugen - Fahrzeuge, in denen noch serienmäßig Sitze vorhanden sind - getroffen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben.
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