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Umsatzsteuersatz bei Verpflegungsleistungen für Kindergärten und Schulen
Der XI. Senat des BFH hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 28.05.2013 - XI R 28/11 zur Frage des Umsatzsteuersatzes bei der Erbringung von Verpflegungsleistungen für Kindergärten und Schulen durch ein Catering-Unternehmen Stellung genommen.
Demnach unterliegen die erbrachten Leistungen dem Regelsteuersatz i.S.d. § 12 Abs. 1 UStG.
Die erbrachten Leistungen sind insgesamt als sonstige Leistungen zu qualifizieren, für die der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG keine Anwendung findet.