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Unser Angebot zu Ihrer aktuellen und kompakten Information: Wie geht es mit dem Erbschaftsteuergesetz weiter?
Aufgrund der anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG am 8.7.2014 erörterten Fragestellungen, ist damit zu rechnen, dass das Erbschaftsteuergesetz erneut als verfassungswidrig beurteilt wird.
Nach den Regelungen in § 30 BVerfGG ist mit einer Veröffentlichung der Entscheidung im Herbst zu rechnen.
Der aktuell beratende Steuerberater benötigt daher eine Information darüber, was aktuell noch gestaltet werden kann und wie zukünftige Regelungen aussehen könnten.
Unser Online-Seminar „Erbschaftsteuer wieder im Wandel“ dient der aktuellen Information vor der Veröffentlichung des Urteils
Angesprochen werden u.a. die in der mündlichen Verhandlung diskutierten Themen: Überbegünstigung, Rückwirkung, Teilverfassungswidrigkeit, Notwendigkeit von Rückforderungsklauseln.
Außerdem werden aktuelle Handlungsoptionen aufgezeigt.
Unsere Präsenzseminare und das Onlineseminar „Die Erbschaftsteuer nach dem Urteil des BVerfG“ dienen Ihrer kompakten Information unmittelbar nach der Veröffentlichung der Entscheidung
Unmittelbar nach der zu erwartenden Veröffentlichung der Entscheidung werden wir Sie zeitnah und kompakt über die Inhalte der Entscheidung und deren Auswirkung informieren.
In diesem Seminar wird Ihnen unser Referent – Herr Mannek – kompetent die einzelnen Punkte der Entscheidung erläutern und erste Handlungsoptionen vorstellen.