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Unterliegen auch Geschäftsführergehälter an Gesellschafter-Geschäftsführer der Künstlersozialkasse?

Die Intensität der Prüfung der Künstlersozialkasse hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen.

Das wird dazu führen, dass die Künstlersozialabgabe ab 2018 deutlich auf 4,2 v.H. sinken wird.

In der Vergangenheit wurde es jedoch als wirksames Modell angepriesen, dass eine GmbH (UG) vor der Künstlersozialabgabepflicht schützt.

Dieses Vorurteil belegen zur Zeit stattfindende Prüfungen der Künstlersozialabgabe.

Denn auch die Zahlungen einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer kann der Künstlersozialabgabe unterliegen.

Hierfür sind zwei Voraussetzungen erforderlich:

  • Der Geschäftsführer muss als Selbständiger im sozialversicherungsrechtlichen Sinne anzusehen sein (Allein- oder Mehrheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft)
  • Bei einer Gesamtwürdigung seiner Tätigkeit müssen die künstlerische oder publizistische Tätigkeit überwiegen (Tätigkeit als "Creativ Direktor".

Bei der  Beratung von entsprechenden Mandaten ist somit erheblich Sorgfalt erforderlich.

 

 


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