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Veräußerungsverluste von unmittelbar zuvor geschenkten Anteilen an einer KapGes kein Gestaltungsmissbrauch
Das FG München hat mit seiner Entscheidung vom 15.12.2009 2 K 2608/06 zu einer interessanten Gestaltungsfrage Stellung bezogen.
Demnach führt die unentgeltliche Übertragung von Anteilen i.S. des § 17 EStG und die unmittelbar darauf erfolgte Veräußerung durch den Beschenkten nicht zur Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs i.S. des § 42 AO.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung des FG Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH (AZ IX B 30/10) eingelegt, vgl. EFG 2010, 715.