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Verfahren offen halten! Vorsteueraufteilung nach Umsatzschlüssel
Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 23.4.2009 16 K 271/01 (EFG 2009, 1790) entschieden, dass die gesetzliche Regelung des § 15 (4) S. 3 UStG - die eine Anwendung des Umsatzschlüssels ausschließt - dem europäischen Gemeinschaftsrecht widerspricht. Sie kann auch nicht auf die Ausnahmeregelung in Art. 17 (5) Unterabsatz 3 Buchstabe c der 6. EG-Richtlinie gestützt werden.
Nach Auffassung des Niedersächsische FG kann sich der Bürger unmittelbar auf das für ihn günstigere Gemeinschaftsrecht berufen und entgegen § 15 (4) S. 3 UStG auch über das Jahr 2003 hinaus seine Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel aufteilen.
Die Finanzbehörde hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die unter dem AZ V R 19/09 beim BFH anhängig ist.
In geeigneten Sachverhalten sollte daher - unter Hinweis auf die anhängige Revision - eine Aufteilung der Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel erfolgen.