Alle Artikel anzeigen

Verlangen Banken von Ihren Mandanten (neben der Vorfälligkeitsentschädigung) auch Gebühren bei der vorzeitigen Ablösung von Darlehen? Sie sind unzulässig!

Zahlt ein Mandant sein Bankdarlehen vorzeitig zurück, dann erheben die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Daneben berechnen die Banken jedoch regelmäßig in diesem Zusammenhang auch noch ein Entgelt für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und die Abwicklung der vorzeitigen Kündigung.

Diese Vereinbarungen sind aufgrund von zwei LG-Urteilen unzulässig. Hierauf sollten Sie Ihre Mandanten dringend aufmerksam machen.

Die AZ der beiden Urteile lauten:

LG Dortmund vom 23.1.2018, 250311/17 nkr.

LG München vom 16.5.2108, 35 O 13599/17 nkr.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!