Zahlt ein Mandant sein Bankdarlehen vorzeitig zurück, dann erheben die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Daneben berechnen die Banken jedoch regelmäßig in diesem Zusammenhang auch noch ein Entgelt für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und die Abwicklung der vorzeitigen Kündigung.
Diese Vereinbarungen sind aufgrund von zwei LG-Urteilen unzulässig. Hierauf sollten Sie Ihre Mandanten dringend aufmerksam machen.
Die AZ der beiden Urteile lauten:
LG Dortmund vom 23.1.2018, 250311/17 nkr.
LG München vom 16.5.2108, 35 O 13599/17 nkr.