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Verlustfeststellung und Berufsausbildungskosten
Der BFH hat mit Urteil vom 13.1.2015 - IX R 22/14 zu einer grundlegenden Rechtsfrage Stellung genommen.
Es ging um die Frage, ob die Feststellung von Verlusten nach § 10d EStG aufgrund von entstandenen Ausbildungskosten auch dann möglich ist, wenn für die entsprechenden Verlustentstehungsjahre keine Einkommensteuerveranlagung beantragt und durchgeführt worden ist.
Diese Frage hat der IX. Senat des BFH positiv beantwortet.
Über die Hintergründe dieser Entscheidung und deren praktische Bedeutung werden wir im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-3-2015 im Präsenz- und Online-Seminar und auch per Video berichten.