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Verlustrücktrag – Ist die Änderung des ausgeübten Wahlrechts möglich?
Mit seiner Entscheidung vom 17.9.2008 IX R 72/06 hat der IX. Senat des BFH zu einer grundsätzlichen Frage Stellung bezogen. Demnach kann ein Antrag auf Einschränkung des Verlustrücktrags nur bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheids über die gesonderte Feststellung des Verlustentstehungsjahres geändert oder widerrufen werden.