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Verlustvortrag für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
Der IX. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 11.11.2008 IX R 44/07 eine grundsätzlichen Entscheidung zur Verlustfeststellung für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften getroffen.
Demnach hat die Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 23 (3) S. 9 EStG, unabhängig von der Höhe des erfassten Verlustes im Rahmen des Einkommensteuerbescheides zu erfolgen. Nach Auffassung des BFH kann der Ansatz im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung deshalb nicht relevant sein, weil diese Beträge sich auf die Festsetzung der Einkommensteuer nicht auswirken.