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Vermeiden Sie Sperrfristverletzungen bei der Auseinandersetzung von Freiberufler-Personengesellschaften

Beim Ausscheiden von Gesellschaftern aus Freiberufler-Personengesellschaften bzw. bei der Auflösung von Freiberufler-Personengesellschaften werden regelmäßig Sperrfristen nach § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG oder § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG ausgelöst.

Diese Sperrfristen sind regelmäßig sehr unerfreulich und lösen häufig größerer Gestaltungssperren aus.

Hier gibt es nun eine erfreuliche Entwicklung.

Das BMF hat nun eine bahnbrechende Entscheidung des IV. Senats des BFH im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und somit zum Ausdruck gebracht, dass die Finanzbehörden die Entscheidung des IV. Senats nunmehr anwenden wird.

Hierdurch werden Gestaltungsmodelle ermöglicht, die das o.a. Problem lösen.

Wir werden Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2017 (als Präsenz- oder Online-Seminar) über diese Modelle umfassend und praxisnah informieren.


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