Die Vermietung von Wohnraum über AIRBNB ist immer wieder Gegenstand von Veröffentlichungen.
Die steuerlichen Gefahren, die diesbezüglich bei Mandanten bestehen wird hierbei regelmäßig außer Betracht gelassen.
Nehmen wir einfach einmal an, dass der selbständige Rechtsanwalt R zwei Ferienwohnung besitzt, eine im Allgäu und eine auf Mallorca.
Soweit er die beiden Wohnung gelegentlich über AIRBNB vermieten sollte, stellen sich eine Reihe von ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragen.
Hierbei ist insbesondere zu bedenken, dass die Vermietung von Ferienwohnungen auf Mallorca der deutschen Einkommensteuer unterliegt (Anrechnungsverfahren, kein Freistellungsverfahren).
Diese Aussagen müssen Sie bitte auch im Hinblick darauf sehen, dass Deutschland und Frankreich Irland (Sitz von AIRBNB) aufgefordert haben, sämtliche Vermietungen über AIRBNB den Finanzbehörden mitzuteilen. Soweit Mandanten derartige Vermietung nicht vollständig erklärt haben, entsteht somit nun ein erhöhter Druck im Hinblick auf eine zeitnahe Tatentdeckung. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Aus diesem Grunde sollten Sie Ihre Mandanten zeitnah informieren.
Wir werden Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2019 über die Details informieren.