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Vermietung durch eine KapGes an den Gesellschafter-Geschäftsführer: Kosten- oder Marktmiete?
Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Einfamilienhaus zur privaten Nutzung, stellt sich die Frage, wie die Annahme einer VGA verhindert werden kann.
Das FG Köln hat mit Urteil vom 20.8.2015 - 10 K 12/08 entschieden, dass, soweit keine kostendeckende Miete vereinbart wird, von einer VGA auszugehen ist. Das FG hat die Revision zugelassen.
Das FG Baden-Württemberg ist in seiner Entscheidung vom 5.8.2014 - 6 K 24/13 zu einer anderen Beurteilung gelangt. Das FG hat entschieden, dass die Kostenmiete nicht relevant ist, wenn sie Markt nicht erzielbar ist. In diesem Fall sei die ortsübliche Vergleichsmiete am Markt die geeignete Miete. Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die unter dem AZ BFH I R 8/15 beim BFH anhängig ist.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollten Streitfälle im Hinblick auf die anhängige Revision offen gehalten werden.