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Vermindern Versicherungsleistungen die abzugsfähigen Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen?
Das FG Münster hat sich mit seinem Urteil vom 6.4.2016 - 13 K 136/15 E zur vorstehenden Frage geäußert.
Das FG Münster ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Begriff der "haushaltsnahen Aufwendungen" im Gesetz nicht definiert ist.
Das FG Münster ist jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass der Begriff der "Aufwendungen" nicht ausschließlich auf den bloßen Geldabfluss abstellt, sondern auch eine wirtschaftliche Belastung erfordert.
Aus diesem Grunde mindert die Versicherungsleistung die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen.