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Vermögensverwaltende GbR vermietet an eine freiberufliche Anwaltssozietät
In seiner Entscheidung vom 9.10.2008 IX R 72/07 befasst sich der IX. Senat des BFH mit einer interessanten verfahrensrechtlichen und ertragsteuerrechtlichen Fragestellung. Es ging um die Beantwortung der Frage, auf welcher Ebene die Einkünfte einer vermögensverwaltenden GbR aus der Verpachtung an eine Anwaltssozietät feststellen sind, wenn an der Anwaltssozietät einer der Beteiligten der GbR beteiligt ist.
Der IX. Senat fordert die Feststellung der gesamten Einkünfte auf der Ebene der GbR. Die Umqualifikation der Einkünfte - soweit sie den Beteiligten der Anwaltssozietät betreffen - erfolgt auf der Ebene der Einkünfteermittlung der Anwaltssozietät.