Veröffentlichungen zur vorstehenden Fragestellungen setzen sich mit den zivilrechtlichen Änderungen durch das MoPeG auseinander, stellen jedoch nicht die ertragsteuerlichen Gefahren der neuen Rechtslage dar.
Denn sowohl beim Versterben eines Gesellschafters einer GbR und den neuen Rechtsfolgen nach § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, als auch bei gesellschaftsvertraglich vereinbarten Eintrittsklauseln entstehen / bestehen auf der Basis der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH im Beschluss vom 6.8.2019 VIII R 12/16 erhebliche Gefahren, denen qualifiziert begegnet werden muss.
Im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-04-2024 werden wir Sie über die Gefahren und die Gestaltungshinweise informieren.