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VGA bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen für faktische Geschäftsführer?
Das FG Münster musste in seinem Urteil vom 27.1.2016 - 10 K 1167/13 K, G, F zur vorstehenden Frage grundsätzlich Stellung beziehen.
Das FG Münster ist in seinem rkr. Urteil zu dem Ergebnis gelangt, die Rechtsprechung des BFH, wonach an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gewährt Sonntags-, Feiertags- und Nachzuschläge grundsätzlich und vorbehaltlich eines besonderen rechtfertigenden betrieblichen Grundes zu VGA führen, auch für Gesellschafter gilt, die lediglich faktisch Geschäftsführer der Gesellschaft sind.
Das FG musste sich jedoch leider nicht im Detail mit der Frage befassen, wo die Grenzlinien einer faktischen Geschäftsführertätigkeit zu ziehen sind.