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VGA: Kein Erfordernis zeitlicher und höhenmäßiger Beschränkung der Umsatztantieme bei ausschließlicher Vertriebszuständigkeit
Das FG Baden-Württemberg hat mit seiner Entscheidung vom 21.4.2015 - 6 K 867/12 eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen.
Überraschenderweise hat die Finanzverwaltung keine Revision gegen die Entscheidung eingelegt, die somit rechtskräftig geworden ist.
In seiner Entscheidung hat das FG deutlich gemacht, dass es für die Vereinbarung einer Umsatztantieme an den Ehegatten der Gesellschafterin der GmbH, der als Prokurist tätig ist, keine zeitliche und höhenmäßige Begrenzung gibt, wenn der Ehegatte ausschließlich für den Vertrieb zuständig ist.