Im Streitfall hatte eine Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungs-KG die Umwandlung in eine PartGmbB beantragt.
Das zuständige Registergericht hatte diesen Rechtsformwechsel abgelehnt.
Das OLG Hamm hat diese Verfügung des Registergerichts mit Beschluss vom 12.7.2018 aufgehoben.
Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss deutlich gemacht, dass keine rechtlichen Bedenken bezüglich eines identitätswahrenden Rechtsformwechsels einer KG in eine PartGmbB bestehen.