In der Praxis stellt sich seit Jahren die Frage, ob der in der Steuerbilanz zu berücksichtigende Rechnungszinsfuß i.H.v. 6 v.H. noch zu angemessenen Ergebnissen führt.
Diese Frage hat das FG Köln mit Beschluss vom 12.10.2017 - 10 K 977/17 nun dem BVErfG vorgelegt.
Es ist daher zu empfehlen sämtliche Fallgestaltungen im Hinblick auf das anhängige Verfahren offen zu halten.