Alle Artikel anzeigen
Vorlagebeschluss an das BVerfG, ob die Hinzurechnungen von Zinsen und Mieten mit dem Gleichheitssatz zu vereinbaren sind
Das FG Hamburg hat dem BVerfG mit Beschluss vom 29.02.2012 AZ 1 K 138/10 die Frage vorgelegt, ob die seit 2008 vorgesehenen Hinzurechnungen von Zinsen und Mieten mit dem Gleichheitssatz zu vereinbaren sind.
Aus diesem Grunde sollten sämtliche einschlägigen Fallgestaltungen offen gehalten werden.