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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf Musterverfahren

Das BMF hat mit Schreiben vom 1.4.2009 grundsätzlich zur verfahrensrechtlichen Behandlung der Vorläufigkeit im Hinblick auf Musterverfahren Stellung bezogen. Daneben enthält das BMF-Schreiben den aktuellen Katalog der Musterverfahren, in denen durch die Finanzbehörde bereits eine vorläufige Steuerfestsetzung erfolgt.

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