Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 9.11.2021 VIII ZR 362/19 eine durchaus übliche Vereinbarung im Rahmen der Beendigung einer äzrtlichen Tätigkeit für nichtig erklärt.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2022 werden wir Sie über diese Entscheidung und deren Auswirkungen in der Praxis informieren.