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Vorsteuerabzug trotz unzutreffender Rechnungsangaben?

Der V. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit seinem Urteil vom 30.4.2009 V R 15/07 eine grundsätzliche Entscheidung zum Vorsteuerabzug bei unzutreffenden Rechnungsangaben getroffen. Er gibt mit seiner Entscheidung materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Hinweise, wie in derartigen Fallgestaltungen vorzugehen ist. § 15 UStG schützt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsabgaben nicht vor, kommt ggf. unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitswege nach §§ 163, 227 AO in Betracht. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Antrag – Gewährung des Vorsteuerabzugs im Billigkeitswege i.S. der §§ 163, 227 AO – im Festsetzungsverfahren zu stellen ist.

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