Der BFH hat mit Urteil vom 21.8.2018 VIII R 2/15 zur o.a. Fragestellung ein sehr grundsätzliche Entscheidung getroffen.
In dieser Entscheidung hat der VIII. Senat dem Grunde seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Er hat mit seiner Entscheidung jedoch auch einige grundsätzliche Fragen erstmals klar ausgesprochen und andere Fragen leider offengelassen.
Die Details der Entscheidung, wie die Details in der Praxis umgesetzt werden können und welche Risiken auch weiterhin bestehen, werden wir mit Ihnen im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-1-2019 erörtern.