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Vorzeitige Anforderung von Steuererklärungen durch die Finanzbehörden bei Spitzensteuersatz
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.7.2011 - 12 K 2461/11 entschieden, dass die vorzeitige Anforderung einer Einkommensteuererklärung - ausschließlich mit Hinweis darauf, dass eine Anwendung des Spitzensteuersatzes gegeben ist - eine fehlerhafte Ermessenausübung durch die Finanzbehörden darstellt.
Die Entscheidung des FG Düsseldorf macht deutlich, dass die Finanzbehörden, die im BMF-Schreiben vom 3.1.2011, BStBl 2011 I, 44 aufgezeigten Kriterien zur vorzeitigen Anforderung von Steuererklärungen, häufig außer Acht lassen.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollten die Finanzbehörden im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren gegen die vorzeitige Anforderung von Steuererklärungen auf diese Entscheidung hingewiesen werden.