Das FG Münster hat mit seinem Urteil vom 24.11.2022 – 3 K 3384/20 entschieden, dass die Abgabe der Schenkungsteuererklärung entscheidend ist.
Diese Rechtsauffassung ist in der Literatur (z.B. Drüen in Tipke-Kruse AOFGO § 170 Rz 15a) sehr umstritten.
Gegen die Entscheidung des FG Münster ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH II R 1/23 anhängig ist.
Bis zur Entscheidung des BFH sollten einschlägige Fallgestaltungen offengehalten werden