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Wann fließt dem Arbeitnehmer der Sachbezug in Form von Tankgutscheinen zu?

In der Praxis wird die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG häufig zu Gestaltungszwecken in Anspruch genommen.

Die Entscheidung des FG Sachsen vom 9.1.2018 - 3 K 511/17 rkr. macht nur sehr deutlich, dass mit dieser Vorschrift und deren Freigrenze präzise umgegangen werden muss.

Die Regelung enthält nämlich ausschließlich eine Regelung für monatlich zufließende Sachbezüge. Eine Übertragung der Freigrenze auf Folgemonate ist nicht vorgesehen.

Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Tankgutscheine nicht monatlich ausgehändigt, sondern mehrere Tankkarten, die nicht personenbezogen waren und keine technische Einschränkung zur Einlösung enthielten.

Aufgrund dieser Verhaltensweise war der Zufluss in einem Betrag anzunehmen.

Bei der Aushändigung derartiger Vorteile für die Arbeitnehmer ist somit große Sorgfalt erforderlich.


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