In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob die freie Mitarbeit einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters sozialversicherungsfrei ist.
Hierzu hat sich jetzt das LSG Baden-Württemberg in seiner grundsätzlichen Entscheidung vom 13.12.2016 - L 11 R 391/15 rkr. geäußert.
Demnach kann die Tätigkeit einer Steuerberaterin für eine Steuerberatungsgesellschaft im Einzelfall als nicht beitragspflichtige freie Mitarbeit zu werten sein, wenn die Steuerberaterin nur von ihr ausgesuchte Mandate bearbeitet und die Tätigkeit ausschließlich nach den Umsätzen aus diesen vergütet wird.