Fraglich ist in dem jetzt beim BFH anhängigen Revisionsverfahren (AZ BFH IV R 31/16), ob die Übertragung der Rücklage nach § 6b EStG von dem einen auf den anderen Betrieb des Steuerpflichtigen bereits vor einer Investition im anderen Betrieb erfolgen kann.
Das BMF lehnt diese Möglichkeit in R 6b.2 Abs. 8 Satz EStR ab. Hintergrund dieser Verwaltungsanweisung ist die Überlegung, dass durch derartige Gestaltungen Gewerbesteuerersparnisse bewirkt werden könnten, vgl. HHR EStG/KStG, § 6b RZ 46.
Das FG Münster hat diese Frage jedoch jetzt positiv beantwortet, vgl. Urteil vom 13.5.2016 - 7 K 716/13 E.
Sollten Sie daher einschlägige Fallgestaltungen in der Praxis vorfinden, bietet die Entscheidung des FG Münster eine entsprechende Grundlage.
Gleichwohl müssen Mandanten im Hinblick auf das Revisionsverfahren auf die Restrisiken der Gestaltung verwiesen werden.