Der X. Senat des BFH hat sich in seiner heute veröffentlichten, sehr umfangreichen und lehrbuchartigen Entscheidung vom 15.1.2019 X R 34/17 intensiv mit der o.a. Fragestellung befasst.
Der BFH hat sich mit 3 Fragen auseinandergesetzt
- Stellt eine Kapitalbeteiligung ggf. BV eines Einzelunternehmens dar?
- Sind Darlehen an diese Kapitalgesellschaft ggf. ebenfalls dem BV des Einzelunternehmens zuzuordnen?
- Sind ggf. TW-Abschreibungen auf das Darlehen möglich?
Der BFH hat den Streitfall – unter Aufhebung der Entscheidung des FG – an das FG zurückverwiesen.
Gleichwohl können dem Urteil des BFH lehrbuchartig sämtliche entscheidenden Kriterien entnommen werden.
Wir werden Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell hierüber informieren.