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Was geschieht beim Rücktrag negativer Einkünfte nach § 10d Abs. 1 EStG im Rahmen der Ermittlung des Einkommens im Verlustentstehungsjahr?

Der BFH hat in seinem Urteil vom 3.5.2023 I R 6/21 hierzu eine klare Aussage getroffen.

Demnach sind diese Verluste im Entsteheungsjahr nicht mehr im Rahmen der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen.

Das hat im Urteilsfall dazu geführt, dass eine Kirchensteuererstattung im Verlustentstehungsjahr zu versteuern gewesen ist, da sie nicht mehr mit den zurückgetragenen Verlusten verrechnet werden konnte.


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