Das FG Berlin-Brandenburg hat sich in seinem Urteil vom 12.7.2017 - 7 K 7078/17 mit der Frage befasst, was im Erbfall mit noch nicht verbrauchten verteilten Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV geschieht.
Das FG ist seinem Urteil zu dem Ergebnis gelangt, dass die noch nicht verteilten Erhaltungsaufwendungen beim Erben nicht abgezogen werden können.
Da § 82b EStDV keine AfA darstellt, kommt nach Auffassung des Gerichts eine Anwendung von § 11d EStDV nicht in Betracht.
In der Literatur ist die Fragestellung sehr umstritten.
Das FG hat die Revision aus diesem Grunde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, die nun unter AZ BFH IX R 22/17 auch anhängig ist.
In einschlägigen Fallgestaltungen müssen die Streitfälle daher offen gehalten werden.