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Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung
Mit seiner Entscheidung vom 10.12.2008 XI R 1/08 hat der XI. Senat des BFH klargestellt, dass ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig ist.