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Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags einer Mitunternehmerschaft im Todesfall

Das FG Niedersachsen hält mit seinem Urteil vom 4.7.2024 – 9 K 309/21 an der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung fest, dass der auf einen Mitunternehmer entfallende gewerbesteuerliche Verlustvortrag bei dessen Versterben untergeht.

 

Das FG sieht auch auf der Basis des BFH-Urteils vom 1.3.2018 IV R 16/15 zur Anwendung von § 15a EStG keinen Anlass im Wege der teleologischen Reduktion bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils im Wege der Erbfolge auf das Erfordernis der Unternehmeridentität im Rahmen des § 10a GewStG zu verzichten.

 


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