Das FG Münster hat sich in seinem rechtskräftigen Urteil vom 18.5.2022 – 10 K 261/17 K, U mi der vorstehenden Fragestellung auseinandergesetzt.
Das FG ist zu dem m.E. zutreffenden Ergebnis gelangt, dass die Finanzierung von Gesellschaftseinlagen in eine Kapitalgesellschaft durch ungeklärte Vermögenszuwächse beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer keine Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen auf der Ebene der Kapitalgsellschaft rechtfertigt.
Die Finanzbehörden hatten im FG-Verfahren eine abweichende Rechtsauffassung vertreten.
Bei analogen Fallgestaltungen empfehlen wird daher die Literatur der o.a. Entscheidung und die Urteilsanmerkungen in EFG 2022, 1461, 1466.