Das OLG hat mit seinem Urteil vom 8.4.2022 – 25 U 42/20 zu dieser Fragestellung eine grundsätzliche Entscheidung getroffen.
Demnach sind die beiden nachfolgenden Grundsätze in der Praxis zu beachten:
- Steuerberater sind weder berechtigt noch verpflichtet, die GmbH und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zu Fragen der Sozialversicherungspflicht inhaltlich zu beraten.
- Allerdings trifft den Steuerberater eine Pflicht zu einem Hinweis an die die Mandantin darauf, dass grundsätzlich hinsichtlich sv-rechtlichen Beurteilung der Bezüge von nicht beherrschenden GGF Unsicherheiten bestehen. Diese Verantwortung zu Klärung der bestehenden Fragen liegt jedoch nicht beim Steuerberater. Vielmehr liegt sie in der eigenen Verantwortung der GmbH und ihrer Geschäftsführer, die dafür zweckmäßigerweise einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen sollten.