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Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung eines Verwaltungsaktes des Finanzamte keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält?

In der Praxis enthalten Rechtsbehelfsbelehrungen von Verwaltungsakten der Finanzämter häufig keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail.

Zu dieser Fragestellung hat sich der BFH mit seinem Urteil vom 28.4.2020 VI R 41/17 positioniert.

Nach § 356 Abs. 2 AO ist die Rechtsbehelfsbelehrung in diesem Fall unrichtig.

Demnach führt dieses Versäumnis dazu, dass die Einspruchsfrist dann ein Jahr beträgt.

Fazit: Ein Blick in die Rechtsbehelfsbelehrungen lohnt sich in zahlreichen Fallgestaltungen.

 

 


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