Soweit eine ordnungsgemäße Kassenführung im Gastronomiebereich nicht erfolgen kann, drohen nicht selten erhebliche Zuschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Der BFH hat sich in seinem Beschluss vom 8.8.2019 X B 11/718 mit dieser Frage und der entsprechenden Richtsatzsammlung des BMF befasst.
Mit den Kernaussagen des BFH-Beschlusses, seine Bedeutung für die Praxis und den Fragen, wie sich der steuerliche Berater in derartigen Situationen positionieren sollte, befasst sich eine Veröffentlichung von Beyer, NWB 2019, 3479.
Soweit Sie von derartigen Fragestellungen betroffen sein sollten, empfehlen wir die Literatur der vorstehenden – sehr aktuellen - Veröffentlichung.