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Wichtiger Praxishinweis: Anrechnung der gesamten steuerfreien Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung

Die Finanzbehörden rechnen bisher die gesamten steuerfreien Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung auf Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung oder Pflegeversicherung an. Gegen diese Behandlung sind mehrere Musterverfahren anhängig über die wir bereits in der Vergangenheit berichtet haben. Das BMF hat nunmehr reagiert und mit BMF-Schreiben vom 10.06.2014, BStBl 2014 I, 831 bekanntgegeben, dass ab sofort sämtliche diesbezüglichen Fallgestaltungen vorläufig durchgeführt werden. Es muss daher darauf geachtet werden, dass sämtliche einschlägigen Fallgestaltungen offen gehalten werden.

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